Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Mindestteilnehmerzahl

 

Die Teilnehmerzahl beträgt, wenn nicht anders ausgewiesen, mindestens 25 Personen.

Wird die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Projekt nicht durchgeführt werden. Es erfolgt die vollständige Rückzahlung des eingezahlten Teilnehmerbeitrages.

Das Feriencamp-Harz unterbreitet nach Möglichkeit ein Ersatzangebot.

 

2. Vertragsabschluss

 

Der Vertrag besteht aus dem Teilnehmerschein und der Buchungsbestätigung.

Mit der Online-Buchung an das Feriencamp-Harz ist der/die Vertragsnehmer/in des Kindes oder Jugendlichen an die im Formular gesendete Anmeldung gebunden.

Mit der Übersendung der Buchungsbestätigung und dem Teilnehmerschein des Feriencamp-Harz ist der Vertrag zwischen dem Feriencamp-Harz und dem unterzeichnenden Sorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter des Kindes/Jugendlichen zustande gekommen. Wird der Vertrag durch eine dritte Person für das Kind/den Jugendlichen abgeschlossen, ist die Vollmacht des Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreters des Kindes/Jugendlichen für eine Reiseteilnahme dem Teilnehmerschein beizugeben.

Die im Teilnehmerschein an das Feriencamp-Harz erteilten Befugnisse in Hinsicht der zeitweiligen Übernahme der Aufsichtspflicht sind Bestandteile des Vertrages.

 

 

 

3. Als vereinbart gelten dann:

 

3.1. Allgemeines

  • der Zeitraum des Projektes

  • die Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufenthaltsplätze im Objekt

  • die Vollverpflegung, Unterbringung und Übernachtung

  • die Betreuung durch Mitarbeiter des Feriencamp-Harz 

  • das ausgeschriebene Rahmenprogramm

 

3.2. Die An- und Abreise

Erfolgt die An- und Abreise individuell oder sollte das Feriencamp-Harz an der Organisation von Fahrgemeinschaften mitgewirkt haben, ergeben sich daraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Verein. Vertragsbestandteil sind bei der Anreise, die zeitlich und örtlich bestimmte Übernahme des Kindes / Jugendlichen durch das Feriencamp-Harz und bei der Abreise die zeitlich und örtlich bestimmte Übergabe des Kindes an den Sorgeberechtigten oder an eine durch diesen schriftlich bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht vorlegen).

 

3.3. Teilnahmekosten

Mit der Übersendung der notwendigen Buchungsunterlagen für die Vertragsrealisierung wird der Teilnehmerbeitrag fällig. Er ist bis spätestens 30 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen zu zahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Maßnahme verpflichten den/die Vertragsnehmer/in zur sofortigen Zahlung des gesamten Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Unterlagen. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer und dem Namen des Kindes/Jugendlichen auf das angegebene Geschäftskonto des Feriencamp-Harz zu überweisen.

 

3.4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit sich nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostensteigerungen (Energie, Lebensmittel, Transportkosten, Devisenschwankungen, Straßengebühren etc.) ergeben, ist der Reiseveranstalter, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen, berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises zu verlangen. Sollte sich der Reisepreis um mehr als acht Prozent erhöhen, kann der Reisende von dem Vertrag zurücktreten und erhält seinen Reisepreis zurück.

 

3.5. Stornogebühren

Bei Rücktritten von der Reiseveranstaltung entstehen keine Stornogebühren. Der überwiesene Teilnehmerbeitrag wird in voller Höhe erstattet.

 

3.6. Gegenseitige Haftung

Die gegenseitige Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Die Sorgeberechtigten des Kindes/Jugendlichen erteilen im Teilnehmerschein die zum Vertrag gehörigen Genehmigungen/Befugnisse zur Übernahme der Aufsichtspflicht.

 

3.7. Verhaltensanforderungen

Das Feriencamp-Harz belehrt die Kinder und Jugendlichen spätestens am Tag nach der Anreise über die Verhaltensanforderungen im Objekt.

Das Feriencamp-Harz kann den Vertrag sofort – ohne Fristsetzung – kündigen, wenn das Kind/der Jugendliche die Durchführung des Projekts trotz Abmahnung nachhaltig stört, so dass seine weitere Teilnahme für das Feriencamp-Harz oder die anderen Teilnehmer nicht zumutbar ist. Gleiches gilt, wenn sich das Kind/der Jugendliche in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gründe die zur sofortigen Kündigung berechtigen, liegen insbesondere vor:

  • bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Kindes/Jugendlichen 
    gegen   Anordnungen der Betreuer bzw. Projektleiter,

  • Alkohol- oder Drogenkonsum,

  • Randalieren, Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen.

 

Kinder/Jugendliche, die sich für eine Gruppenbetreuung als ungeeignet erweisen, können zurückgeschickt werden.

Im Falle einer Kündigung behält das Feriencamp-Harz den Anspruch auf Zahlung des Teilnehmerbeitrags. Das Feriencamp-Harz muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen, eventuelle Erstattungen von Leistungsträgern eingeschlossen, erlangt werden.

Die durch die Kündigung entstehenden Mehrkosten einschließlich der bei einer Rückbeförderung des Teilnehmers entstehenden zusätzlichen Kosten sind von den Sorgeberechtigten des Kindes/Jugendlichen zu tragen. 

 

3.8. Absage des Projekts

Die Durchführung des Projekts steht im Vordergrund. Treten Gründe ein das Projekt nicht vertragsentsprechend durchführen zu können, werden Alternativen angeboten. Gezahlte Teilnehmerbeiträge werden eventuell in voller Höhe zurückerstattet.

Das Feriencamp-Harz kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Projekts infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Wird der Vertrag aus den genannten Gründen durch das Feriencamp-Harz gekündigt, so kann der Teilnehmer für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Projekts noch zu erbringenden Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen.

 

4. Datenerfassung und Speicherung

 

Das Feriencamp-Harz speichert die Teilnehmerdaten auf elektronischen Datenträger nur für interne Zwecke und zur Information der Eltern über neue Ferienangebote und Aktivitäten des Feriencamp-Harz. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

 

5. Haftungsausschluss

 

Das Feriencamp-Harz kann das Programm auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, des Wetters oder höherer Gewalt ändern. Soweit möglich, wird ein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten. Haftungsansprüche aus vorgenannten Gründen sind ausgeschlossen.

 

6. Nutzungsrechte

 

Alle während des Projekts durch Bevollmächtigte des Feriencamp-Harz aufgenommenen Bilder, Fotos, Videos oder andere Medien können ohne Nennung von persönlichen Daten des Abgebildeten von dem Feriencamp-Harz für den Bilderservice, für eventuelle Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritte, Bildergalerien oder ähnliche Zwecke genutzt und veröffentlicht werden.

 

7. Abweichungen von diesem Vertrag müssen schriftlich fixiert werden.