Sicherheitsstandards "Klettern"

AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil

Ausgabe 1 | 30. Januar 2016, Seite 9 und 10

 

 

Topropesicherung*¹

DAV*²

 

Verbindliche Sicherheitsstandards für den Bereich „Aktivitäten mit Kletterbestandteilen an künstlichen Kletterwänden oder ähnliches und in Klettergärten (Felsklettern in Einseillängenrouten*³) in Topropesicherung“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen und erlebnisorientierten Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz.


 

 

a) Anforderungen an die Teilnehmer (TN)

  • die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig
  • kein Mindestalter aber gewisse Körpergröße muss vorhanden sein, damit alle Gurte auch ordnungsgemäß angelegt werden können
  • bei Teilnehmern ohne Klettererfahrung sind grundsätzlich Komplettgurte bzw. Hüft- und Brustgurte zu verwenden
  • bei Konstruktionen von künstlichen Klettereinheiten in Bäumen besteht Helmpflicht, wenn Gefahr durch herunterfallenden Ästen oder anderen möglichen Unfallquellen besteht
  • in Klettergärten (Felsklettern) besteht grundsätzlich Helmpflicht

 

 

b) Anforderung an die Leitung/ Sicherungspersonal

  • aktuell gültiger DAV-Kletterschein, mindestens „Toprope“, Wiederholung aller drei Jahre
  • beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), mindestens den aktuell gültigen DAV- Kletterschein "Outdoor- Klettern - Basics", Wiederholung aller drei Jahre
  • beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Grundkenntnisse in der Konstruktionstechnik (im Zuge der Ausbilddung DAV- Kletterschein "Outdoor- Klettern - Basics" ggf. ergänzend  Teilnahmenachweise von einschlägigen Fortbildungen)
  • beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Beachtung ökologischer Aspekte und Naturschutz, (Tiere, Pflanzen, Fels etc.)
  • beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), vor Kletterbeginn Risikocheck der Kletterrouten
  • Grundkenntnisse vom Klettersport
  • regelmäßige Sicherungshandling nach den jeweils gültigen Standards des DAV
  • Erste-Hilfe-Training mindestens aller zwei Jahre
  • eine ununterbrochene Kommunikation zwischen der Leitung und den Teilnehmern ist abzusichern
  • das Kletterseil wird grundsätzlich direkt beim TN am Gurt mit dem gestecktem Achtknoten eingebunden
  • Einhaltung des „Vier-Augen-Prinzips“, das heißt, alle Handlungen sind nochmals von einem anderen Fachkundigen zu prüfen
  • direkt vor dem Klettern Absprache und nochmalige Gurtkontrolle

 

c) Einführung der TN, Verhalten der Gruppe

  • es klettern nur die TN, welche vom Sicherungspersonal dazu aufgefordert werden, alle anderen TN halten sich an einem außerhalb vom Kletterbereich ausgewiesenen Platz auf
  • der Lärmpegel insbesondere in geschlossenen Räumen muss so gehalten werden, dass eine Verständigung           zwischen Kletterer und Sicherungspersonal möglich ist
  • wer die Kletterhalle oder das nahe Umfeld der Kletteraktion verlassen will, muss in jedem Fall das Gurtzeug ablegen
  • den TN wird die Kletteranlage erklärt (beispielsweise wenn Bohrhaken*⁴ vorhanden sind, ist dort nicht hinein zu fassen)
  • Ringe, Ketten und sonstiges Geschmeide sind abzulegen, insbesondere sind auch Hosentaschen von Gegenständen zu leeren (Verletzungsgefahr)
  • lange Haare sind ggf. mit einem Haargummi zusammen zu binden
  • Verhalten beim Herablassen
  • Erklärung der „Stopp-Regel“
  • die TN machen sich „warm“, u.a. durch gymnastische Übungen
  • beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), Einweisung zu  ökologischen Aspekten  und zum Naturschutz

 

d) grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)

  • Kletterwände sind hinsichtlich der Beschaffenheit der Seilsicherungspunkte (grundsätzlich redundant) sowie der Beschaffenheit der Kletterseile durch Sichtkontrolle zu prüfen. Defekte Anlagen sind nicht zu benutzen; Info an Hallenbetreiber!
  • Klettergärten (Felsklettern), der Fels ist kein gewartetes Sportgerät; daher besonderes Augenmerk auf den Fels an sich (z. B. loses Gestein)  der Beschaffenheit der Seilsicherungspunkte (grundsätzlich redundant*⁵ und Sicherheitskontrolle der Sicherungspunkte, Gefährdung durch Witterungseinflüsse) legen.
  • es sind bei längeren Veranstaltungen Ruhepausen für das Sicherungspersonal einzuplanen.
  •  bei einer mobilen Klettereinheit mindestens 2 Sicherungspersonen, ansonsten bei zusätzlichen Klettereinheiten jeweils ergänzendes Sicherungspersonal.
  • in Kletterhallen mit Festeinbauten oder ähnlichen Anlagen und beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), gilt der Schlüssel von einer Sicherungsperson auf 6 Teilnehmer jedoch mindestens 2 Sicherungspersonen bei nur bis zu 6 Teilnehmern, bei mehreren Routen parallel nutzend jeweils ergänzendes Sicherungspersonal
  • Grundsatz: Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips!
  • bei besonderen Personengruppen ist der Schlüssel enger zu fassen

 

e) grundsätzliches zur Ausstattung

  • es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, welche den aktuellen Sicherheitsstandards des Klettersports entsprechen.
  • für den Gebrauch der Kletterseile ist ein Seilbuch zu führen. (Nutzungsdauer/ ggf. Normstürze)
  • das Sicherungspersonal muss jeweils einen Gurt, einen HMS- Schraubkarabiner, ein Sicherungsgerät (wenn nicht über einen HMS- Knoten gesichert wird) und ggf. einen 2. Karabiner und eine genähte Bandschlinge oder eine per gesteckten Achtknoten verbundenes Bandschlauchmaterial für eine mögliche Bodensicherung haben.
  • beim Klettern in Klettergärten (Felsklettern), zusätzlich noch genähte Bandschlingen in unterschiedlichen Größen,  ggf. auch Keile, Friends*⁶ oder andere zugelassene mobile Sicherungsmittel zum Einrichten der Kletterouten.
  • es sind ausschließlich nur Materialien zu verwenden, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Die vom Hersteller vorgeschriebene Gebrauchsdauer ist einzuhalten
  • ausschließlich Gurte anzuziehen, die sowohl der Körperform und des Körpergewichts entsprechen.
  • Erste-Hilfe-Set

 

 

Topropesicherung ist eine Sicherungsform, bei der das Sicherungsseil über einen oben, doppelt gelegten Umlenkpunkt von der Sicherungsperson zum Kletterer geführt wird und der nicht überklettert werden darf.

  DAV; Deutschen Alpenverein

*³   Einseillängenrouten sind Kletterrouten, bei der maximal die Länge der Kletterstrecke geklettert wird, die eine Kletterseillänge ohne Umbindendes Kletterers  in ein anderes Seil  hergibt.

*⁴   Bohrhaken sind metallene Befestigungsringe an Wände, in denen Karabiner eingehängt werden können

*⁵   redundant; doppelt; gemeint sind hier doppelte jeder für sich einzeln befestigte Sicherungspunkte z.B. für die Topropesicherung

*⁶  Friends sind zugelassene, mobile Sicherungsmittel mit Spreizwirkung ähnlich eines Dübels, die in Spalten des Fels eingelegt werden können, um Kletterrouten zu errichten

 

Arbeitsgemeinschaft „Erlebnispädagogik“ des Landkreises Harz