Sicherheitsstandards "Trekking"

Fassung vom 10.07.2014

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Harz hat auf seiner Sitzung am 27.03.2014 folgenden Beschluss gefasst:

Er hat gemäß § 4 Abs. 4 Pkt. 2 und 5 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Harz beschlossen, die von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Erlebnispädagogik“ des Landkreises Harz erarbeiteten Sicherheitsstandards für den Bereich "ein- und mehrtägige Trekkingtouren" als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest zu schreiben.

 

Verbindliche Sicherheitsstandards im Bereich für "ein- und mehrtägige Trekkingtouren“ als ein Arbeitsgebiet der Erlebnispädagogik für alle Träger und Anbieter von erlebnispädagogischen Maßnahmen auf dem Gebiet des Landkreises Harz verbindlich fest zu schreiben.


 

Anforderungen an die TN

 

 

Anforderung an die Leitung

 

grundsätzliche Anforderungen (an Träger und gleichermaßen an Leitung)

 

 

Einführung der TN, Verhalten der Gruppe

 

grundsätzliches zur Ausstattung